comunicaria, Agentur für Marketing und Kommunikation

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

von Stephanie Jung, comunicaria, Agentur für Marketing und Kommunikation, Lohningholzweg 1, 5700 Zell am See (im Folgenden „Agentur“).

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen der Agentur und ihren Auftraggeberinnen und Auftraggebern in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung.

1.2. Geschäftsbedingungen der Auftraggeberin oder des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

1.3. Ist die Auftraggeberin oder der Auftraggeber Verbraucherin oder Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), gelten die zwingenden Bestimmungen des KSchG vorrangig vor diesen Bedingungen.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1. Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Die Bindungsfrist verbindlicher Angebote beträgt 30 Tage ab Angebotsdatum.

2.2. Der Vertrag kommt mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch die Agentur oder mit Beginn der Leistungserbringung zustande. Als Schriftform gilt auch die Übermittlung per E-Mail.

2.3. Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstellt, es wird jedoch keine Gewähr für ihre Richtigkeit übernommen. Zeichnen sich Kostenüberschreitungen von mehr als 15 % ab, informiert die Agentur unverzüglich.

3. Leistungsumfang

3.1. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer gesonderten Leistungsbeschreibung.

3.2. Die Agentur ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Beauftragung Dritter erfolgt im Namen und auf Rechnung der Agentur, sofern nichts anderes vereinbart ist.

3.3. Änderungen oder Ergänzungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und werden zusätzlich verrechnet.

4. Mitwirkungspflichten

4.1. Die Auftraggeberin oder der Auftraggeber stellt der Agentur alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Materialien rechtzeitig und vollständig zur Verfügung und informiert über alle Umstände, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sind.

4.2. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Zulässigkeit der beigestellten Inhalte, insbesondere Texte, Bilder, Logos und Daten, ist die Auftraggeberin oder der Auftraggeber verantwortlich. Sie oder er sichert zu, über die erforderlichen Nutzungsrechte zu verfügen, und hält die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos.

4.3. Verzögerungen, die auf unterlassene oder verspätete Mitwirkung zurückgehen, gehen nicht zulasten der Agentur und verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.

5. Termine und Fristen

5.1. Vereinbarte Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich festgehalten wurden.

5.2. Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige unvorhersehbare, von der Agentur nicht zu vertretende Umstände berechtigen zur angemessenen Verlängerung der Leistungsfrist.

6. Honorar und Zahlungsbedingungen

6.1. Das Honorar richtet sich nach der getroffenen Vereinbarung. Ist kein Honorar ausdrücklich vereinbart, gilt ein angemessenes Entgelt nach den branchenüblichen Sätzen als vereinbart.

6.2. Alle Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

6.3. Barauslagen, Fremdleistungen sowie Reise- und Nebenkosten sind im Honorar nicht enthalten und werden gesondert verrechnet.

6.4. Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

6.5. Bei Zahlungsverzug von Unternehmerinnen und Unternehmern werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten verrechnet.

6.6. Bei Aufträgen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist die Agentur berechtigt, Teilrechnungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu legen.

7. Nutzungsrechte

7.1. Die Agentur überträgt der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung des Honorars jene Nutzungsrechte an den erbrachten Leistungen, die für den vertraglich vereinbarten Zweck erforderlich sind.

7.2. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Rechteeinräumung nicht ausschließlich, zeitlich und örtlich beschränkt auf den vereinbarten Verwendungszweck.

7.3. Eine über den vereinbarten Zweck hinausgehende Nutzung, Bearbeitung oder Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur und ist gesondert zu vergüten.

7.4. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben sämtliche Rechte bei der Agentur.

8. Entwürfe und Urheberrecht

8.1. Konzepte, Entwürfe und sonstige Vorarbeiten bleiben geistiges Eigentum der Agentur, auch wenn sie nicht zur Ausführung gelangen.

8.2. Nicht beauftragte Entwürfe dürfen weder verwendet noch bearbeitet oder Dritten zugänglich gemacht werden.

8.3. Die Agentur ist berechtigt, auf erstellten Werken sowie in eigenen Referenzen und Eigenwerbung auf die Zusammenarbeit hinzuweisen, sofern die Auftraggeberin oder der Auftraggeber dem nicht aus berechtigten Gründen widerspricht.

9. Gewährleistung

9.1. Mängel sind von Unternehmerinnen und Unternehmern innerhalb von 14 Tagen ab Übergabe der Leistung schriftlich und unter genauer Bezeichnung des Mangels zu rügen. Bei nicht rechtzeitiger Rüge gilt die Leistung als genehmigt.

9.2. Die Agentur ist zunächst zur Verbesserung innerhalb angemessener Frist berechtigt.

9.3. Die Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit von Maßnahmen, insbesondere in wettbewerbs-, marken- und urheberrechtlicher Hinsicht, ist nicht Bestandteil der Leistung, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

9.4. Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen unverändert.

10. Haftung

10.1. Die Agentur haftet gegenüber Unternehmerinnen und Unternehmern nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie der Ersatz von Folgeschäden, entgangenem Gewinn und reinen Vermögensschäden sind ausgeschlossen.

10.2. Die Haftung ist der Höhe nach mit dem Nettoauftragswert des jeweiligen Auftrags begrenzt.

10.3. Schadenersatzansprüche von Unternehmerinnen und Unternehmern sind bei sonstigem Verfall binnen sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens gerichtlich geltend zu machen.

10.4. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Personenschäden und nicht gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern, soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.

11. Vertraulichkeit

11.1. Die Agentur verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

11.2. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den Bestimmungen der DSGVO. Näheres regelt die Datenschutzerklärung.

12. Vertragsdauer und Beendigung

12.1. Auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Dauerschuldverhältnisse können von beiden Seiten unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.

12.2. Das Recht zur Auflösung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

12.3. Bei vorzeitiger Auflösung durch die Auftraggeberin oder den Auftraggeber ohne Verschulden der Agentur gebührt der Agentur das Entgelt für die bis dahin erbrachten Leistungen.

13. Schlussbestimmungen

13.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für ein Abgehen vom Schriftformerfordernis.

13.2. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

13.3. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

13.4. Für Streitigkeiten mit Unternehmerinnen und Unternehmern gilt als Gerichtsstand das für 5700 Zell am See sachlich zuständige Gericht als vereinbart. Für Verbraucherinnen und Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Stand: August 2026